Die Kosten

Was kostet der Rechtsanwalt?

Grundsätzlich richten sich die Gebühren nach dem RVG (Rechtsanwaltvergütungsgesetz). Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Streitwert. Mit der Gebühr ist die Tätigkeit des Rechtsanwalts für einen bestimmten Bereich abgegolten, unabhängig vom Aufwand, der betrieben wird.

Alternativ ist im aussergerichtlichen Bereich die Vereinbarung eines Stundenhonorars möglich. Vorteil: Sie bezahlen nur den tatsächlichen Aufwand, der Ihnen gegenüber genau nachgewiesen wird.

Für eine Erstberatung kann Ihnen - wenn Sie "Verbraucher" sind - maximal eine Gebühr von 190 € zzgl. Mehrwertsteuer berechnet werden. Auch hier kann aber im Vorfeld ein Pauschalbetrag vereinbart werden. Sehr geschätzt wird von unseren Mandanten die Möglichkeit, im Zehn-Minuten-Takt abzurechnen. Dadurch sind nur kurze Gespräche sehr preiswert.

Wir werden Sie in unserem ersten Gespräch über die Möglichkeiten gerne weiter informieren.