Privatleute

Geizhälse sind die Plage ihrer Zeitgenossen, aber das Entzücken ihrer Erben. Theodor Fontane

Der Tod trifft jeden.

Häufig fehlt jegliche erbrechtliche Vorsorge. Vielfach sind dann nahe stehende Personen unzureichend gesichert. Ohne rechtzeitige Absicherung kann es zu langwierigen und kostenintensiven Erbstreitigkeiten kommen, an deren Ende oft wirtschaftlich und persönlich ein Scherbenhaufen übrig bleibt. Die Planung der Vermögensnachfolge ist maßgeblich von Ihnen abhängig.

Unsere anwaltliche Beratung hilft Ihnen, Ihren Willen zu bilden, zu formuliern und zu verwirklichen.

Nach dem Todesfall ist der Erbe vielfach durch den Verlust einer nahe stehenden Person belastet und wird überdies mit bürokratischen und juristischen Schwierigkeiten konfrontiert, die umgehendes Handeln erfordern. Wir beraten und begleiten Sie vom Todesfall an und stehen Ihnen als spezialisierte Rechtsanwälte von der Erbscheinserteilung bis zur endgültigen Auseinandersetzung zur Seite.
Individuelle Testamente und Erbverträge
Absicherung von Partner oder Kindern
Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen
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Vorsorgevollmacht / Patientenverfügung
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Stiftungsberatung
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