Instanttestament

Die Notwendigkeit eines Testaments

Jeder vierte Erbfall führt zum Streit unter den Erben, insbesondere wegen unklarer, ungeschickter oder fehlender Regelungen. Nach einer Umfrage hat nur jeder Dritte ein Testament verfasst. Eine der Folgen ist, dass etwa 18.000 Unternehmen pro Jahr einen neuen Chef suchen müssen, weil der Unternehmer ohne eine Regelung verstorben ist.

Jeder muss damit rechnen, dass sein Erbfall morgen eintritt.

Es setzt eine gewisse Größe und eine gewisse Verantwortlichkeit für seine Familie voraus, sich mit der Regelung der "Letzten Dinge" zu befassen.

Eine wichtige Maßnahme ist es, ein Testament niederzuschreiben. Ein erster Schritt sollte sein, ein "Soforttestament" zu verfassen, das alles regelt, was Ihnen spontan dazu einfällt. Natürlich kann der Inhalt eines solchen Soforttestamentes nicht sorgfältig durchdacht sein. Grundsätzlich ist ein solches Testament aber sehr viel besser als gar keines. Planen Sie danach in Ruhe eine langfristige Lösung. Eine Nachlassregelung bedarf einer qualifizierten Beratung. Ändern kann man ein Testament so gut wie immer.

Praktisch heißt das, dass man alsbald ein Blatt Papier und einen Stift in die Hand nimmt und handschriftlich eine Regelung trifft, die das beinhaltet, was nach dem Tod mit dem gesamten Vermögen (Einsetzung von Erben) und mit einzelnen Vermögensteilen (Vermächtnisse) geschehen soll. Wichtig ist hierbei, die Formvorschriften einzuhalten.

Ein eigenhändiges Testament muss
handschriftlich geschrieben sein,
unterschrieben sein,
als Testament erkennbar sein,

und es sollte den Ort der Niederschrift und ein Datum enthalten.

Danach sollte man sich um die Aufbewahrung kümmern. Man kann das Testament in einem verschlossenen Umschlag einer Vertrauensperson übergeben, die dafür Sorge trägt, dass es beim Tod gefunden wird. Die zweite Möglichkeit besteht darin, das Testament demjenigen in die Hand zu geben, der begünstigt wird, denn er hat ja ein natürliches Interesse daran, dass es auch gefunden wird.

Die Hinterlegung des Testamentes beim Amtsgericht, sollte man wegen der Kosten erst bei einem auf Dauer angelegten Testament ins Auge fassen. Beim "Soforttestament" muss es schnell, unbürokratisch und einfach gehen.